Geschrieben von: Martin Krannich Donnerstag, den 03. Februar 2011 um 21:58 Uhr
Wenn ein Hauseigentümer die Raten für Zins und Tilgung seines Immobiliendarlehens nicht mehr bezahlen kann, muss er Wege zur Immobilienrettung suchen. Er darf jetzt keinesfalls den Kopf in den Sand stecken. Die Kreditkündigung Bank kommt mit Sicherheit. Er benötigt angesichts des komplexen Vorgangs in der sich abzeichnenden Zwangsversteigerung Hilfe von sachkundiger Seite.
Nur so kann er das Waffengleichgewicht zur Seite der Bank herstellen, die sich in diesen Verfahren auskennt. Im günstigsten Fall, vor allem wenn man den Sachbearbeiter der Bank persönlich und vor Ort ansprechen kann, kann man versuchen, eine Zahlungsregelung mit der Bank zu vereinbaren, die Rücksicht auf die persönliche Situation nimmt. Wenn sich vorübergehend Arbeitslosigkeit oder eine Erkrankung eingestellt hat, kann oft ein Zahlungsaufschub erreicht werden und man kann die Immobilie retten.
Der Hauseigentümer kann auch das Haus umschulden. Allerdings gestalten sich diese Bemühungen als schwierig, sofern die Bank die Kreditkündigung bereits in die Schufa eingetragen hat und in der Schufanfrage einer neuen Bank als Negativmerkmal auffällt. Möglicherweise lässt sich ein Aufschub der Schufameldung erreichen. Sie würde auch im Interesse der Bank liegen. Wenn nämlich der Hauseigentümer das Haus umschulden möchte, ist er auf eine ordentliche Schufa angewiesen. Gelingt die Umschuldung, erhält die Bank ihr Darlehen zurück und ist nicht auf die auch für sie unangenehme Zwangsversteigerung angewiesen.
Ist die Schufameldung jedoch schon erfolgt, kommt es auf die Umstände im übrigen an. Eine gute Einkommenssituation ist eine wesentliche Voraussetzung für ein weiteres Engagement einer anderen Bank. Hilfreich ist, wenn man sich aus dem Verwandten- oder Bekanntenkreis privates Geld als Eigenkapital beschaffen kann. Möglicherweise sind die Eltern bereit, ihrem Kind den Pflichteil aus dem zu erwartenden Erbe im Voraus auszubezahlen. Mit Eigenkapital wird keine Vollfinanzierung mehr benötigt. Die Zinsbelastung reduziert sich.
Schutz vor Zwangsversteigerung bieten aber auch die zahlreichen Rechtsmittel, die das Gesetz dem Hauseigentümer als Schuldner gewährt. Er kann gegen jeden Beschluss, den das Amtsgericht fasst, Beschwerde einlegen. Auch wenn die Erfolgsaussichten meist gering sind, kann man erhebliche Zeit gewinnen. Zeit ist in dieser Situation ein entscheidendes Kapital. Sie bietet die Chance, mit sachkundiger Hilfe nach Lösungen zu suchen und dem Druck des Versteigerungsverfahrens entgegen zu wirken.