Der Gesundheitsfond des Bundes deckt die Kosten der gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr – was eigentlich schon bei seiner Gründung abzusehen war. Deshalb sahen sich zahlreiche Krankenkassen am 1.Jannuar 2010 dazu veranlasst, den Zusatzbeitrag für ihre Versicherten zu erheben.
Der Zusatzbeitrag kann dabei maximal 1 Prozent des Bruttolohns eines Arbeitnehmers ausmachen. Die meisten gesetzlichen Krankenkassen haben bislang jedoch nur den Minimalbetrag von 8 Euro monatlich geltend gemacht – auch wenn erste Erhöhungen des Zusatzbeitrages bereits abzusehen sind. Nur wenige gesetzliche Krankenkassen verzichten im Jahr 2010 auf den Zusatzbeitrag. Andere Krankenkassen hingegen verlangen von ihren Versicherten den Höchstsatz von einem Prozent, was jährlich bis zu 450 Euro zusätzlicher Kosten bedeuten kann.
Der Zusatzbeitrag wird von den Krankenkassen damit begründet, dass die Zuwendungen aus dem Gesundheitsfond des Bundes die tatsächlichen Kosten im Gesundheitswesen nicht mehr abfangen. Ein Grund ist sicherlich der, dass gerade sozial Schwächere und ältere Bürger in den gesetzlichen Krankenkassen versichert sind. Diese zahlen zum einen weniger Versicherungsbeiträge an die Krankenkassen, verursachen jedoch mit ansteigendem Alter höhere Kosten. Gutverdiener und Selbstständige hingegen haben meist eine private Krankenversicherung und zahlen so nicht direkt in den Gesundheitsfond ein.
Bevor die gesetzliche Krankenkasse den Zusatzbeitrag erheben darf, muß dieser beim Bundesversicherungsamt beantragt werden. Außerdem wird eine genaue Finanzprüfung der Krankenkasse verlangt. Das eigentlich Negative beim Zusatzbeitrag ist die Tatsache, dass dieser ausschließlich durch die Versicherten gedeckelt wird. Das bedeutet nichts anderes, als das der Arbeitgeber nicht zur Kasse gebeten wird.
Durch die Erhebung eines Zusatzbeitrages der gesetzlichen Krankenkasse hat der Versicherte ein Sonderkündigungsrecht, welches zwei Monate gültig ist. In diesem Zeitraum besteht für den Versicherten die Möglichkeit, in eine andere Krankenkasse zu wechseln. Doch ein solcher Wechsel lohnt nicht in allen Fällen. Hier sollten die Leistungen geprüft werden, die von der eigenen Kasse angeboten werden. Oft gehen diese über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus. Ein Vergleich der gesetzlichen Krankenkassen ist demnach zu empfehlen.