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Die Zahnzusatzversicherung – Eine unterschätzte Versicherungspolice

Wo die gesetzliche Krankenversicherung aufhört, fängt die Zahnzusatzversicherung an. Viele gesetzlich Krankenversicherte machen sich aufgrund der ständig steigenden Beiträge der Krankenkassen keine Gedanken über einen zusätzlichen Versicherungsschutz. Niemand möchte durch zahlreiche Versicherungen, vielleicht sogar aufgrund von Überversicherung, sein mühsam erarbeitetes Einkommen schrumpfen sehen. Allerdings sollte nicht am falschen Ende gespart werden.

Eine gute Zahnzusatzversicherung kann vor horrenden Zahnarztrechnungen schützen. Besonders im Bereich der Zahnmedizin sind parallel zur Gesundheitsreform die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherer zurückgegangen. Patienten müssen bei zahnärztlichen Behandlungen immer häufiger in die eigene Tasche greifen bzw. sich mit der Regelversorgung zufrieden geben.



Besonders dann, wenn eine Behandlung mit Zahnersatz ansteht, wünschen sich viele Patienten im Vorfeld eine private Zahnzusatzversicherung abgeschlossen zu haben. Die Kosten für diese Art der zahnärztlichen Behandlung können schnell in die Tausende gehen. Eine entsprechende Zusatzversicherung zahlt bei Zahnersatz häufig einen Anteil von 85 Prozent, je nach Versicherer und Tarif. Auch Leistungen wie hochwertige Zahnfüllungen gehören zum Repertoire der Zahnzusatzversicherung. Wer sich nicht länger mit Amalgam-Füllungen zufrieden geben möchte, sollte ebenso über den Abschluss einer Zusatzversicherung nachdenken. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt hier ebenfalls nur die Regelversorgung. Neben Zahnersatz und Zahnfüllungen leisten Zahnzusatzversicherungen aber auch Einiges in punkto Prophylaxe. Leistungen, die man als gesetzlich versicherter Patient aus Kostengründen ablehnt, werden mit einer Zahnzusatzversicherung möglich. Eltern sollten sich zudem über eine kieferorthopädische Absicherung der Kinder informieren. Viele Kassen zahlen erst ab einem bestimmten Schweregrad der Zahndeformierung.

Egal, welche Leistungen die Zahnzusatzversicherung übernehmen soll, wichtig ist der rechtzeitige Vertragsabschluss. Sind zahnärztliche Behandlungen bereits in Aussicht, übernimmt eine „frisch“ abgeschlossene Versicherung keinerlei Kosten. Geplante oder absehbare Behandlungsmaßnahmen gehören zum Leistungsausschluss und werden deshalb von der Zahnzusatzversicherung nicht übernommen. Des Weiteren muss immer eine bestimmte Wartezeit, häufig 8 Monate, eingeplant werden. In dieser Zeit übernehmen viele Versicherer ebenfalls keine Leistungen.

Wer allerdings rechtzeitig eine Zahnzusatzversicherung abschließt, hat selbst bei Zahnersatz gut Lachen. Spätestens dann hat sich die Investition in den zusätzlichen Versicherungsschutz gelohnt.

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