Geschrieben von: Administrator Donnerstag, den 09. Februar 2012 um 20:15 Uhr
In Deutschland ist die Kapitallebensversicherung schon seit Jahrzehnten ein echter Klassiker unter den verschiedenen Produkten zur Altersvorsorge. Besonders praktisch ist dabei, dass Verbraucher mit dieser Versicherung nicht nur für den eigenen Ruhestand vorsorgen, sondern gleichzeitig Angehörige wirksam absichern können für den Fall, dass sie vor Versicherungsende versterben sollten.
Bei einer Kapitallebensversicherung wird ein Teil der Versicherungsprämien, die monatlich oder jährlich zu entrichten sind, für die Altersversorgung verwendet. Im Versicherungsvertrag ist vereinbart, welchen Betrag das daraus angesparte Kapital im Erlebensfall mindestens erreichen muss. Diese Summe wird auch unter Berücksichtigung des gesetzlich festgelegten Garantiezinses berechnet, dieser liegt derzeit für neue Verträge bei 1,75 Prozent. Doch Versicherte erhalten tatsächlich größere Summen aus ihren Lebensversicherungen ausgezahlt als die im Vertrag festgelegte Mindestsumme. Wie hoch diese im Einzelfall ausfällt, hängt vor allem von der Entwicklung der Kapitalmärkte und dem Geschick der Versicherungsgesellschaft bei der Anlage der Gelder während der gesamten Vertragslaufzeit ab. Auch Steuervergünstigungen machen kapitalbildende Lebensversicherungen attraktiv, so wird unter bestimmten Voraussetzungen nur die Hälfte der Erträge besteuert.
Sollte der Versicherungsnehmer bei einer Kapitallebensversicherung vor Ende der Vertragslaufzeit versterben, wird die Versicherungssumme an die im Versicherungsvertrag bestimmten Begünstigten ausgezahlt. Die Regelungen zum Todesfall unterscheiden sich bei kapitalbildenden Lebensversicherungen grundsätzlich nicht von denen, die bei reinen Risikolebensversicherungen gelten. Auf diese Art können Ehepartner und Kinder wirkungsvoll vor den finanziellen Folgen des vorzeitigen Todes des Hauptverdieners der Familie geschützt werden. Insbesondere wenn eine Immobilie abbezahlt oder die Ausbildung von Kindern finanziert werden muss, ist dieser Todesfallschutz von großer Bedeutung. Denn gerade junge Familien verfügen in der Regel noch nicht über ein ausreichendes Vermögen, um diese Risiken in vollem Umfang anders abdecken zu können.
Die Kombination von höchst effektiver, finanzieller Absicherung von Angehörigen im Todesfall und gleichzeitiger Bildung eines größeren Kapitals für die eigene Altersvorsorge macht die kapitalbildende Lebensversicherung zu einem unverzichtbaren Vorsorgeprodukt für viele Familien. Aufgrund der langen Laufzeit der Verträge sollte jeder Verbraucher mit viel Sorgfalt einen geeigneten Vertrag aussuchen, so dass er mit dieser Anlage eine möglichst hohe Absicherung und zugleich eine hohe Rendite für seine Sparbeiträge erzielen kann.