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Versicherungen für den Kleingarten

Ob Blitzeinschlag in die eigene kleine Laube, Zerstörungen durch heftige Stürme oder ein Einbruch in ihren Kleingarten, mit einer Versicherung für den eigenen Kleingarten können sich die Besitzer gegen solch negative Entwicklungen absichern, um im Anschluss nicht auf verursachten Schäden sitzenzubleiben, da diese von den Standardversicherungen in der Regel nicht übernommen werden. Dabei ist es möglich sowohl Gefälligkeitsschäden als auch den Hausrat zu attraktiven Konditionen zu versichern.

Im Kleingarten besteht mit der passenden Versicherung Versicherungsschutz für Sträucher, Ernten und Bäumen gegen Schäden durch Feuereinwirkung, dabei kann der Versicherungsschutz nach Absprache auch auf Gebäude- und Inhaltswerte angepasst werden. Bei einfachen Sicherheitsanforderungen, wie sie häufig sowieso in Kleingartenanlagen zu finden sind, ist bereits der volle Versicherungsschutz gewährleistet, aufwendigere Maßnahmen wie Vergitterungen oder Sicherheitsschlösser werden von den Versicherungen in der Regel nicht gefordert. Darüber hinaus sind sowohl Elektroarbeitsgeräte (Rasenmäher, Heckentrimmer etc.) als auch Sat- und Solaranlagen, falls gewünscht, mitversichert und somit bei Beschädigung ersetzbar.



Sonderrisiken berücksichtigen

Dem Wunsch nach der Versicherung von Sonderrisiken kann außerdem von den großen Versicherern in diesem Bereich nachgekommen werden. Dagegen muss auch festgehalten werden, dass leider nicht alle Eventualitäten versichert werden können, die mit dem Kleingarten in Verbindung stehen.

Wertgegenstände, die sich z.B. zum Zeitpunkt eines Einbruchs in der Anlage befinden (Bargeld, Schmuck, Wertpapiere etc.) erfahren genauso wenig Versicherungsschutz wie Unterhaltungselektronik (Musikanlagen, Fernseher, Mobiltelefone etc.). und eventuelle Haustiere. Das gleiche gilt auch für Sportgeräte aller Art (z.B. Fahrräder oder Boote) und deren Zubehör.

Im Bezug auf die Diebstahlversicherung unterstehen weder Badebecken, Gartenteiche oder Bäume noch Zelte dem Versicherungsschutz und auch Beschädigungen an Gewächshäusern sind in normalen Tarifen nicht mitversichert. Daher gilt es vor Abschluss der Versicherung genau zu kalkulieren, welche Gegenstände und Bauten im Kleingarten von besonders hohem Wert sind, und zu überlegen, ob es für die eigene Situation sinnvoll ist, eine spezielle Versicherung abzuschließen oder diese Gegenstände besser in Haus und Garten, statt im entfernten Kleingarten zu verwahren.

Fallen die wertvolleren Besitztümer des Gartens nämlich unter die genannten Ausschlüsse, macht es wenig Sinn, die insgesamt weniger wertvolle Laube an sich zu versichern, wenn eventuelle Reparaturen die Beitragsgrenze nicht überschreiten.

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