Finanzthemen- BlogWelt der Finanzen



Handyversicherungen – rausgeschmissenes Geld oder Rettung beim Verlust des Handys?

Es kann so schnell gehen – in der U-Bahn, im Bus, in der Disco oder eben überall, wo man auf kleinerem Raum mit vielen Menschen sprichwörtlich in Kontakt kommt. Einmal nicht aufgepasst und schwups ist das neue und womöglich recht teure Handy weg. Geklaut. Oder es fällt aus der Tasche, jemand tritt drauf. Futsch. Für solche und ähnliche Fälle bieten manche Versicherungshäuser extra Handy-Versicherungen an, durch die das Handy gegen Diebstahl oder  sogar Defekt versichert ist. Nun stellt sich die Frage, in wieweit sich das rentiert. Soll man eine Handyversicherung abschließen oder lieber nach dem Motto „mir wird das schon nicht passieren“ leben?


Bei der Antwort hilft unser Rechenbeispiel. Für ein Handy, das im Laden rund 400,- Euro kostet (neu versteht sich), werden pro Monat je nach Versicherung etwa 4,- Euro Versicherungsbeitrag fällig. So ziemlich alle Versicherungen haben eine Mindestlaufzeit, meist 24 Monate. Das macht einen Fixbetrag von 96,- Euro, ein Viertel des Neupreises. Dazu kommt eine Selbstbeteiligung, gehen wir hier mal von realistischen 25% des Geräteneupreises aus, und das macht 100,- Euro. Stellt man hier also eine Kosten-Nutzen-Rechnung auf, so muss man ganz klar sagen, dass sich bei weitem nicht für alle Mobilfunknutzer ein Handyschutzbrief für ihr Mobiltelefon rentiert. Ratsam ist es bei sehr teuren Geräten wie etwa dem iPhone oder ähnlichen Handys, doch „normale“ Telefone sollte man besser nicht extra absichern, weil die Prämien, die jeden Monat anfallen, den Wert des Gertätes bald übersteigen würden. Dazu kommt, dass nicht alle Versicherungen, sollte das Handy gestohlen und seit dem Diebstahl mit ihm telefoniert / SMS verschickt worden sein, die entstandenen Gesprächskosten übernehmen. Bestenfalls trägt sie einen Teil davon, denn in aller Regel handelt es sich bei den abgeschlossenen Versicherungspolicen um Technik-Schutzbriefe, sprich, es geht nur um den Wert des geklauten Handys, nicht aber die dem Besitzer entstandenen Kosten. Zusätzlich schränken viele Versicherer ihre Leistungen eng ein. Das bedeutet, dass beispielsweise Schäden durch Liegenlassen, Abhandenkommen, Verlieren oder Vergessen des Handys nicht in der Police inbegriffen sind – der Besitzer haftet also selbst. Um also ein böses Erwachen von vorn herein zu vermeiden, lohnt es sich, beim Abschluss einer Versicherung für das Handy vorher das Kleingedruckte zu lesen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf www.simsalaring.eu

FUVIAZRFEB09F