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Ich möchte Sie heute über die Vorteile einer privaten Unfallversicherung informieren, deren Abschluss jedermann zu empfehlen ist. Viele Bürger vertrauen auf den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung und verzichten auf eine zusätzliche private Vorsorge. Sie übersehen dabei, dass die gesetzliche Absicherung ausschließlich bei Unfällen im beruflichen Umfeld greift. Eine Mehrzahl der Unfälle ereignet sich jedoch im Privatleben, beispielsweise beim Sport oder bei der Haus- und Gartenarbeit. Im Ernstfall droht ein bitteres Erwachen. Ohne entsprechende Absicherung folgt dem unfallbedingten Verlust der körperlichen oder geistigen Unversehrtheit der soziale Absturz. Je nach Ausmaß der Schädigung können die Betroffenen ihren Lebensunterhalt nicht mehr aus eigener Tasche bestreiten und müssen staatliche Sozialleistungen in Anspruch nehmen.

Die private Unfallversicherung definiert den Versicherungsfall typischerweise wie folgt: „Es liegt ein Unfall vor, wenn der Versicherungsnehmer unfreiwillig durch ein plötzliches von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis eine gesundheitliche Schädigung erleidet. Das kann in der Praxis beispielsweise die berühmte herab fallende Dachziegel sein oder der Sturz von der Leiter.

Im Versicherungsfall erhält der Versicherte eine fest vereinbarte einmalige Kapitalleistung oder eine lebenslange Rente bei Invalidität. Dies ist die Kernleistung der privaten Unfallversicherung, je nach Anbieter bestehen zusätzliche Ansprüche auf Genesungsgeld, Krankenhaustagegeld, Bergungskosten und ähnliches.

Abhängig von den individuellen Bedürfnissen sollten bestimmte Zusatzleistungen in die Versicherungspolice integriert werden. Für Selbständige empfiehlt sich der Einschluss des Unfall-Tagegelds, welches den Verdienstausfall während der Heilungsphase ausgleichen kann. Je nach persönlicher Lebenssituation kann es sinnvoll sein, eine Todesfallleistung zu vereinbaren. Diese kommt zur Auszahlung, wenn der Versicherungsnehmer binnen Jahresfrist an den Folgen eines erlittenen Unfalls verstirbt. Diese Option kann die effektive Absicherung durch eine Risikolebensversicherung nicht ersetzen, aber sinnvoll ergänzen. Die Vereinbarung einer so genannten Übergangsleistung ermöglicht bei besonders schweren Unfällen die Auszahlung einer Soforthilfe, welche die übliche Wartefrist bis zu erstmaligen Leistung der Invaliditätsrente überbrücken kann. Sollte sich der Unfall im beruflichen Umfeld ereignet wird die Leistung der privaten Unfallversicherung nicht auf die der gesetzlichen angerechnet. Ein großes Plus besteht in der steuerlichen Absetzungsfähigkeit der Versicherungsbeiträge als Vorsorgeaufwendung im Rahmen der geltenden Höchstbeträge.

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