Geschrieben von: Administrator Freitag, den 26. November 2010 um 13:09 Uhr
Die Schere zwischen "arm und reich" klafft in Deutschland immer weiter auseinander. Auch wenn der derzeitige Wirtschaftsaufschwung vielen Menschen Jobs und höhere Einkommen beschert, können davon längst nicht alle Haushalte profitieren. Im Niedriglohnsektor ist es nach wie vor so, dass das normale Einkommen zum "Überleben" nicht ausreicht, und durch staatliche Zuschüsse unterstützt werden muss. Demnach ist es für die Betroffenen nicht denkbar Ersparnisse anzulegen, oder gar eine private Altersvorsorge aufzubauen.
Auch mit geringen Einkommen kann man sparen
Es gibt dennoch eine Möglichkeit auch mit kleinem Einkommen zu sparen, nämlich durch sog. Vermögenswirksame Leistungen. Vermögenswirksame Leistungen sind eine nach dem 5 Vermögensbildungsgesetz entstandene staatliche Maßnahme zur Förderung der privaten Vermögensbildung. Von Vermögenswirksamen Leistungen sollen daher in erster Linie Haushalte mit geringeren Einkommen profitieren.
VL - die Finanzspritze vom Arbeitgeber
Vermögenswirksame Leistungen - kurz VL - sind deshalb besonders attraktiv, weil das Geld vom Arbeitgeber kommt. Dieser leistet monatliche Zahlungen, die direkt in den Sparvertrag einfließen. VL sind häufig Bestandteil des Arbeits- oder Tarifvertrags, und werden mit bis zu 40€ vom Arbeitgeber geleistet. Bei Arbeitgebern, die nicht die vollen 40€ übernehmen, kann der Arbeitnehmer den Betrag aus eigenen Mitteln aufstocken. Vermögenswirksame Leistungen werden über einen Zeitraum von sieben Jahren abgeschlossen. Die Einzahlungen werden über sechs Jahre geleistet, im siebten Jahr ruht das Kapital.
So lassen sich VL anlegen
Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie man Vermögenswirksame Leistungen anlegen kann. Die staatliche Förderung in Form der Arbeitnehmersparzulage erhält man für Fondsparpläne, Bausparen sowie die Tilgung von Baufinanzierungen. Nicht gefördert werden dagegen Lebensversicherungen und Banksparpläne. Die Arbeitnehmersparzulage fließt einmal jährlich direkt in das angesparte Vermögen, und wird durch den Sparer im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung beantragt.
VL für unentschlossene Sparer Die beliebteste Variante bei VL ist das Fondsparen. Hier sind die Ertragschancen am höchsten. Da aber VL-Fonds größtenteils aus Aktienfonds bestehen, kann das VL-Vermögen durch Schwankungen an den Aktienmärkten Verluste erleiden. Durch die recht lange Laufzeit von 7 Jahren sollten die meisten Verluste aber aufgefangen werden. VL Fonds eignen sich für alle Sparer, die beim Abschlusstag noch nicht wissen, wie sie ihr Kapital später verwenden werden.
VL für Bauherren
Wer dagegen den Erwerb oder die Renovierung einer Immobilie plant, sollte sich für den Bausparvertrag entscheiden. Wer einen Bausparvertrag abschließt, hat Anspruch auf ein sehr günstiges Baudarlehen. Der Bausparer erhält in der Ansparphase nur wenige Zinsen auf sein Kapital, dafür besteht keinerlei Verlustrisiko. Bauherren, die bereits ein Baudarlehen aufgenommen haben, können VL für Tilgung verwenden.